Archive for the ‘Strafrecht’ Category

Der BGH stärkt den Patientenwillen

Montag, Juni 28th, 2010

Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung vom 25.06.2010 (Az.: 2 StR 454/09) die Rechte von Patienten auf Umsetzung ihres Willens gesträkt. Der aktive Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (im entschiedenen Fall das Durchschneiden eines Schlauches) ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr strafbar. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Patient seinen Willen in einer Patientenverfügung niedergelegt hat.  Dies rechtfertige nach Ansicht des BGH nicht nur den Behandlungsabbruch durch Unterlassen weiterer Ernährung, sondern auch ein aktives Tun, das der Beendigung oder Verhinderung einer vom Patienten nicht gewollten Behandlung dient.

Diese Entscheidung trägt zu einer größeren Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonen und Angehörigen bei. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kommentierte, das Urteil schaffe Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen zulässiger passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe: “Der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen muss in allen Lebenslagen beachtet werden. Es gibt keine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Menschen.”

Ein guter Verteidiger …

Donnerstag, Dezember 3rd, 2009

… ist Gold wert

Oder: Freispruch statt 9 Jahre Freiheitsentzug

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Geliebte zuerst im Genitalbereich verletzt und sie dann mit einer Decke oder einem Kissen erstickt zu haben. Der Angeklagte behauptete jedoch während des gesamten Ermittlungsverfahrens und in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht, die Frau sei plötzlich zusammengebrochen und kurz darauf gestorben.

Dem Verteidiger, der den Totschlagsvorwurf von Anfang an angezweifelt hatte, jedoch weder bei Staatsanwaltschaft noch beim Gericht Gehör fand, beauftragte auf eigene Faust einen Rechtsmediziner, der tatsächlich feststellte, dass bei der Obduktion der toten Frau ein grober Fehler passiert war: Wenn jemand mit einer Decke oder mit einem Kissen erstickt wird, dann ist zu erwarten, dass sich in Mund, Luftröhre und Bronchien Faserspuren befinden. Danach war aber bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung gar nicht erst gesucht worden. Der Angeklagte hat also großes Glück gehabt, den „richtigen“ Verteidiger gefunden zu haben und wird nun nicht, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, 9 Jahres seines Lebens unschuldig hinter Gittern verbringen müssen.