Form(un)wirksamkeit eines notariellen Testaments

Wird bei der Unterzeichnung eines notariellen Testaments zwar ein unzutreffender Vorname verwendet, zusätzlich jedoch der richtige Familienname steht dies der Formwirksamkeit der notariellen Urkunde nicht entgegen (OLG Köln am 07.12.2009 - 2 Wx 83, 84/09). Im entschiedenen Fall errichteten Eheleute ein notarielles Testament. Die Ehefrau unterzeichnete das Testament mit dem Vornamen ihres Ehemannes.

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